Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von derGoldbroiler.de

Ganz ohne Regeln geht es nicht. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von derGoldbroiler.de gelten für alle erteilten Aufträge.

1. Zusammenarbeit


1.1 Ein Vertrag zwischen derGoldbroiler.de und dem Kunden kommt i.d.R. schriftlich zu Stande. Dazu erhält der Kunde im Anschluss an jeweilige Vorgespräche eine Auftragsbestätigung, die er von derGoldbroiler.de –  unterschrieben und mit Datum und Firmenstempel versehen  –  zurücksendet. Gleichwohl kann ein Vertrag zwischen derGoldbroiler.de und dem Kunden auch mündlich oder fernmündlich zu Stande kommen. Es gilt die Vertragsfreiheit auf Basis des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB.

1.2 Die Zusammenarbeit zwischen derGoldbroiler.de und Kunden basiert auf gegenseitigem Vertrauen. Bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unterrichten sich die Parteien unverzüglich gegenseitig.

1.3 die auftragnehmende Partei und ihre Kunden nennen einander bei jedem Projektbeginn Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.

1.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

1.5 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, so hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen von derGoldbroiler.de beziehungsweise dem ihm zu Projektbeginn genannten Ansprechpartner unverzüglich mitzuteilen.

1.6 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Projektdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können. Von Seiten derGoldbroiler.de gibt es dazu ein Reporting–System, das den Kunden regelmäßig über Fortgang oder eventuelle Hindernisse in Projektablauf informiert.



2. Mitwirkungspflichten des Kunden


2.1 Der Kunde unterstützt die auftragnehmende Partei bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen und/oder Datenmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Zu Projektbeginn wird in Absprache mit dem Kunden ein ausführliches Konzept/ein Projektleitfaden erstellt, aus dem sämtliche Arbeitsschritte eindeutig hervorgehen.

2.2 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, derGoldbroiler.de im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild–, Ton–, Text– o.ä.) Materialien zu beschaffen, so hat der Kunde diese derGoldbroiler.de umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, und ist diese Konvertierung von derGoldbroiler.de nur unter Aufwand möglich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Darüber hinaus stellt der Kunde sicher, dass die auftragnehmende Partei die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. Für die Verletzung der Rechte Dritter übernimmt die auftragnehmende Partei keine Haftung, soweit sie im guten Glauben davon ausgehen konnte bzw. zu keiner Zeit des Vertragsverhältnisses davon Kenntnis erlangen konnte, dass die Rechte Dritter durch den Kunden verletzt wurden.



3. Beteiligung Dritter


Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von derGoldbroiler.de tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. die auftragnehmende Partei hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn sie auf Grund des Verhaltens eines der vorher bezeichneten Dritten ihren Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.



4. Termine


4.1 Termine zur Leistungserbringung werden auf Seiten von derGoldbroiler.de durch den Ansprechpartner bzw. den Projektleiter zugesagt.

4.2 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

4.3. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat die auftragnehmende Partei nicht zu vertreten. Sie berechtigen die auftragnehmende Partei, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. die auftragnehmende Partei wird allerdings  –  so weit möglich  –  dem Kunden Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt unverzüglich anzeigen.



5. Leistungsänderungen


5.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von derGoldbroiler.de zu erbringenden Leistungen ändern, so kann er diesen Änderungswunsch schriftlich oder (fern–)mündlich gegenüber derGoldbroiler.de äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann die auftragnehmende Partei von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen. derGoldbroiler.de ist grundsätzlich bemüht, Änderungswünschen des Kunden auf unkomplizierte Weise zu entsprechen.

5.2 die auftragnehmende Partei prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt die auftragnehmende Partei, dass zu erbringende Leistungen auf Grund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt die auftragnehmende Partei dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt die auftragnehmende Partei die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.

5.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird die auftragnehmende Partei dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

5.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen. Anstelle der Nachtragsvereinbarung kann auch eine einfache (fern–) mündliche Absprache zum Tragen kommen.

5.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nicht einverstanden ist.

5.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. die auftragnehmende Partei wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

5.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwendungen werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von derGoldbroiler.de berechnet.

5.8 die auftragnehmende Partei ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von derGoldbroiler.de für den Kunden zumutbar ist.



6. Vergütung


6.1 Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise –  und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz des jeweiligen Projektverantwortlichen von derGoldbroiler.de mehr als 50 Km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann die auftragnehmende Partei eine Handling Fee in Höhe von EUR 100,00 erheben.

6.2 Die Vergütung von derGoldbroiler.de erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der in Rechnung gestellt wird. Grundsätzlich ist ein Abschlag, abhängig von der Höhe des Projektvolumens vom Kunden zu Projektbeginn als Anzahlung zu leisten. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von derGoldbroiler.de, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. die auftragnehmende Partei ist berechtigt, die den Vereinbarungen zu Grunde liegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von derGoldbroiler.de erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unentgeltlich und unverbindlich.

6.3 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von derGoldbroiler.de getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von derGoldbroiler.de für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.



7. Rechte


7.1 die auftragnehmende Partei gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.

7.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.

7.3 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. die auftragnehmende Partei kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.



8. Schutzrechtsverletzungen


8.1 die auftragnehmende Partei kann den Kunden nicht auf eigene Kosten von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) freistellen. Der Kunde wird die auftragnehmende Partei unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Kunde die auftragnehmende Partei nicht unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche, ergeben sich für die auftragnehmende Partei daraus keinerlei Haftungsverpflichtungen.

8.2 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf die auftragnehmende Partei unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden   –  nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.



9. Rücktritt


Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn die auftragnehmende Partei diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.



10. Haftung


die auftragnehmende Partei haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die auftragnehmende Partei nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.1 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der vereinbarten Vergütung bzw. auf die Höhe einer zwischen den Parteien vereinbarten Summe.

10.2 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet die auftragnehmende Partei insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

10.3 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen von derGoldbroiler.de.



11. Abwerbungsverbot


Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von derGoldbroiler.de abzuwerben oder ohne Zustimmung von derGoldbroiler.de anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von von derGoldbroiler.de der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.



12. Geheimhaltung, Presseerklärung


12.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

12.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

12.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

12.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

12.5 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung  – auch per E–Mail – zulässig.



13. Schlichtung


13.1 Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen.

13.2 Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat.

13.3 Um ein Schlichtungsverfahren durchzuführen werden die Parteien die zuständige Schlichtungsstelle anrufen mit dem Ziel, die Meinungsverschiedenheit nach deren Schlichtungsordnung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen.

13.4 Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung.

13.5 Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden Erörterung zwischen den Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.



14. Sonstiges


14.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.

14.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

14.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

14.4 die auftragnehmende Partei darf den Kunden auf ihrer Internetseite oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. die auftragnehmende Partei darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.



15. Schlussbestimmungen


15.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen sollen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E–Mail erfolgen.

15.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

15.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

15.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN–Kaufrechts.

15.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Amtsgerichtes des jeweiligen –Projektverantwortlichen von derGoldbroiler.de.

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